Hilfen zur Erziehung unterstützen Familien vorübergehend oder auf Dauer in ihrem Alltag und sind vielfältig. Sie können ambulant, teilstationär oder stationär sein.
Zu den ambulanten Hilfen zählen die sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistände und Soziale Gruppenarbeit.
Die Soziale Gruppenarbeit wird im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach § 29 SGB VIII vom Jugendamt gewährt.
Die Soziale Gruppenarbeit ist eine Möglichkeit bei Entwicklungsschwierigkeiten und Problemen von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit anderen Menschen zu helfen. In von Sozialpädagog:innen betreuten Gruppen werden die Kompetenzen, das Selbstbewusstsein und das kooperative Verhalten von jungen Menschen gefördert.